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Transparenzen

Nachhaltigkeits – Policy TBF Global Asset Management

Gerade bei der Geldanlage gibt es gute Gründe, auf Nachhaltigkeit zu achten. Unsere Lebensgrundlage wird durch den Klimawandel bedroht und soziale Ungleichheit nimmt zu. Soziale und ökologische Risiken, wie bspw. extreme Wetter- ereignisse, wirken sich finanziell aus und können Risiken für Investitionen darstellen. Diese Policy fasst unseren Handlungsrahmen sowie die Umsetzung von Nachhaltigkeit innerhalb unseres Unternehmens zusammen. Nachhaltige Investitionen berücksichtigen die Bereiche Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Die drei Bereiche werden abgekürzt als ESG bezeichnet. Als Unterzeichner der UN Principles for Responsible Investing (PRI) verpflichtet sich TBF Global Asset Management, ESG-Faktoren in die Analyse- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen sowie in der Investitionspolitik zu berücksichtigen.

ESG-Integration:

Wir arbeiten mit dem Ansatz der ESG-Integration, d.h. wir beziehen ESG-Indikatoren in den gesamten Investment- prozess ein. Die hierzu notwendigen Daten erhalten wir von MSCI ESG Research LLC sowie aus den Unter- nehmensveröffentlichungen (Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte, Unternehmenspräsentationen etc.). Unsere Portfoliomanager besuchen regelmäßig Unternehmen weltweit und informieren sich vor Ort über die aktuelle Entwicklung auch im Bereich der Nachhaltigkeit. Dadurch wird, wenn nötig, Engagement im direkten Gespräch möglich.

Die Stimmrechtsausübung obliegt der Kapitalverwaltungsgesellschaft und wird von dieser aktiv wahrgenommen. Die entsprechende Abstimmungs-Policy ist unter folgendem Link abrufbar:

Unsere Fonds streben als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an und berücksichtigen fondsspezifische ESG-Strategien, die in den Verkaufsprospekten detailliert beschrieben werden. Die Verkaufsprospekte und weitere Informationen zu den ESG-Kriterien sind im Download- bereich der Fonds auf unserer Homepage abrufbar. Hier f inden sich zu den einzelnen Fonds ESG-Factsheets, die monatlich aktualisiert werden und unter anderem Informationen zum ESG-Rating der Fonds sowie dem CO2-Fuß- abdruck oder etwaigen Kontroversen zeigen.

Die ESG-Anlagestrategie berücksichtigt in einem ersten Schritt folgende Basisausschlüsse:

Alle Unternehmen müssen mindestens ein MSCI ESG-Rating von „BB“ oder höher vorweisen können. Die Ratings beinhalten Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance).

Darüber hinaus müssen Unternehmen, die als Investment in Frage kommen, mindestens einen MSCI ESG Controversy- Score von 1 oder höher erreichen, d.h. es dürfen keine nennenswerten Kontroversen bezüglich Geschäftstätigkeit oder Produkt vorliegen.

Unternehmen, die Umsatz aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition („Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konven- tionen (UN BWC und UN CWC) generieren, scheiden als Investment aus. Es wird nicht in Hersteller kontroverser Waffen investiert. Hier gibt es keine Umsatztoleranz.

Es werden keine Anleihen von Staaten erworben, die nach dem Freedom House Index als „unfrei“ klassifiziert werden.

Bei Fonds, die sich an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen gem. Art. 9 Abs. 9 UA 1 MiFID II-DRL richten können und wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („PAI“) berücksichtigen, werden zusätzliche Ausschlusskriterien beachtet. Nachhaltigkeitsfaktoren bezeichnen in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Berücksichtigung der PAI erfolgt im Rahmen der Investitionsentscheidungen für das Sondervermögen durch folgende Ausschlusskriterien:

Für diese Fonds werden unter anderem keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben, die:

  • mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Herstellung von Tabakprodukten generieren;
  • mehr als 10% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Kohle generieren;
  • mehr als 10% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Erdöl generieren;
  • mehr als 10% Umsatz mit Atomstrom generieren;
  • mehr als 30% ihres Umsatzes mit dem Abbau und Vertrieb von Kraftwerkskohle generieren;
  • in schwerer Weise und ohne positive Perspektive gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact verstoßen.

Darüber hinaus werden keine Anleihen von Staaten erworben, die das Abkommen von Paris nicht ratifiziert haben.

Alle Fondspositionen werden regelmäßig auf Veränderungen der genannten Kriterien überprüft und bei Nichteinhaltung verkauft.

Weitere Informationen zu der nachhaltigen Anlagestrategie finden sich in den Verkaufsprospekten der einzelnen Fonds im Downloadbereich auf unserer Internetseite unter: https://www.tbfsam.com/fonds

Erläuterung wesentlicher Änderungen des vorliegenden Dokuments

Wir sind verpflichtet, wesentliche Änderungen an der vorliegenden Offenlegung explizit zu erläutern und kommen dieser Vorgabe in folgender Tabelle nach:

VersionDatumÄnderung
111.2023
210.2024Anpassungen aufgrund Änderungen auf der Homepage
301.2024Änderungen analog BVI

  • TBF Global Asset Management GmbH
    HEGAU-TOWER, Maggistr. 5
    78224 Singen
  • +49 40 / 308 533 50
  • info@tbfsam.com
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